Anlagenüberprüfung der WG-Rauris

Alle fünf Jahre müssen Wasserversorger gemäß § 134 eine Routineüberprüfung durch externe Fachfirmen durchführen lassen, um die hohen Qualitätsanforderungen an das Trinkwasser auch gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen zu können.
Im Rahmen dieser Überprüfung begleitete Volker Winkler den Fachexperten für Wasser durch alle Anlagen der Wassergenossenschaft Rauris. Zudem wurden an drei unterschiedlichen Stellen im Wassernetz insgesamt drei Wasserproben zur Analyse entnommen. Die Bewertungen und Einsichten erfolgen nach folgenden Punkten; 


BAULICHER ZUSTAND DER ANLAGE

  1. Quellfassung:

    • Zustand und festgestellte Mängel (einschließlich Angaben zur Zugänglichkeit, Entlüftung, Dichtheit und anderen relevanten Aspekten)

  2. Wasserbehälter und Leitungen:

    • Zustand und festgestellte Mängel


III. WASSERBESCHAFFENHEIT

  1. Wasseruntersuchungen:

    • Liegen die vorgeschriebenen Wasseruntersuchungsbefunde vor?

    • Wird in diesen die Mängelfreiheit des Wassers bestätigt?

  2. Entkeimung/Desinfektion:

    • Sind Störungen im Betrieb der Entkeimungs- oder Desinfektionsanlage aufgetreten?

  3. Schutzgebiet:

    • Sind die festgelegten Maßnahmen und Anordnungen im Schutzgebiet ausreichend, um die Trinkwasserqualität dauerhaft zu sichern?

 

Schade, dass es keine Sünde ist, Wasser zu trinken. Wie gut es schmecken würde!

Georg Christoph Lichtenberg